SCHUL- & ENTGELTORDNUNG DER STÄDTISCHEN VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BALINGEN

SCHUL- & ENTGELTORDNUNG DER STÄDTISCHEN VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BALINGEN

SCHULORDNUNG DER STÄDTISCHEN
VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BALINGEN
1. Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Die vhs soll durch ein anspruchsvolles und flächendeckendes
Angebot zur Chancengleichheit beitragen, Bildungsdefizite
abbauen, die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den
Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen
und zu selbständigem, eigenverantwortlichem Handeln im
persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben befähigen.
Die vhs dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen
Bildung. Ihre Arbeit ist parteipolitisch unabhängig und
erfolgt auf demokratischer Grundlage. Sie dient überwiegend der
Erwachsenenbildung und soll das Recht auf Bildung und Chancengleichheit
verwirklichen.
(2) Die vhs übt ihren Bildungsauftrag in folgenden Städten und
Gemeinden aus: Balingen, Haigerloch, Geislingen, Nusplingen,
Obernheim und Rosenfeld, sowie im Oberen Schlichemtal.
(3) Die vhs Balingen ist Mitglied des Volkshochschulverbandes Baden-
Württemberg im Deutschen Volkshochschulverband.
(4) Die vhs kann mit anderen Bildungsorganisationen, Institutionen
und Verbänden Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit treffen.
2. Aufbau
Die vhs Balingen ist in 5 Fachbereiche aufgeteilt.
- Fachbereich Politik, Gesellschaft und Umwelt
- Fachbereich Kultur und Gestalten
- Fachbereich Gesundheit
- Fachbereich Sprachen, Schülerkolleg
- Fachbereich EDV & Beruf
3. Leitung der vhs
(1) Der Oberbürgermeister beruft eine qualifizierte, hauptberuflich
tätige Leitung der vhs ein.
(2) Weitere Mitarbeiter können hauptamtlich tätig sein und werden
durch den Träger nach Anhörung der Leitung eingestellt.
(3) Die Leitung der vhs ist zuständig für die pädagogische und organisatorische
Leitung der vhs auf der Basis dieser Schulordnung
und der Beschlüsse des Gemeinderates. Zu diesem Zweck sind ihr
insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:
a) die laufende Geschäftsführung der vhs,
b) die Erstellung des Bildungsprogrammes der vhs,
c) die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages für den Unterabschnitt
vhs,
d) die Auswahl und Verpflichtung der nebenberuflichen Kursleiter
und Referenten,
e) die Verfügung über die im Haushaltsplan, für den Betrieb der
vhs, bereitgestellten Mittel, nach Maßgabe der allgemeinen
Regelungen,
f) die Vereinbarung der Honorare für Kursleiter und Referenten nach
Maßgabe der jeweils gültigen Honorarordnung für die vhs,
g) Ermäßigung bzw. Rückzahlung von Unterrichtsentgelten nach
Maßgabe der Vertragsbedingungen für die Benutzung der vhs,
h) die Weiterbildung der vhs-Mitarbeiter und Dozenten,
i) die Öffentlichkeitsarbeit,
j) bei Bevollmächtigung die Vertretung der Stadt Balingen in den
vhs- Verbandsorganisationen,
k) die Leitung der Geschäftsstelle der vhs.
4. Kommission
(1) Zur Förderung und Beratung der Volkshochschularbeit wird für die
vhs eine Kommission gebildet. Der Volkshochschulkommission
gehören an:
- der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter als
Vorsitzender,
- der zuständige Amtsleiter,
- die Leitung der vhs,
- das Leitungsteam der vhs,
- je ein Fraktionsmitglied des Gemeinderates – nur diese sind
stimmberechtigt
Die vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder werden durch den
Bürgermeister berufen.
(2) Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- Beratung zum Bildungsprogramm,
- Beratung bei Änderungen der Schul-, Honorar- und
Entgeltordnung,
- Anhörung und Empfehlung zum Haushaltsentwurf.
Die Kommission sollte jährlich mindestens zweimal
zusammentreten.
5. Teilnehmer
(1) An den Veranstaltungen der vhs kann grundsätzlich jedermann
ohne Rücksicht auf Vorbildung, gesellschaftliche Stellung, Beruf,
Nationalität und Religion teilnehmen.
(2) Bei Kursen, die auf berufliche oder schulische Abschlüsse vorbereiten,
können Zugangsvoraussetzungen festgelegt werden.
Diese regelt die vhs-Leitung im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Kursleiter.
(3) Die Unterrichtsentgelte werden durch die Entgeltordnung für die
Nutzung der vhs geregelt.
(4) Den Teilnehmern kann der regelmäßige Besuch von Veranstaltungen
bescheinigt werden. Für bestimmte ausgewiesene Lehrgänge
können Zertifikate ausgestellt werden.
(5) Die in den Veranstaltungsräumen geltende Hausordnung ist für die
Teilnehmer verbindlich.
6. Teilnahmevoraussetzung
Der Teilnehmer wird angehalten, den Unterricht pünktlich zu
besuchen. Verhinderungen sind der vhs rechtzeitig mitzuteilen
und entbinden nicht von der Entrichtung des Teilnehmerentgelts.
Ungebührliches Verhalten des Teilnehmers oder Nichtzahlung des
Teilnehmerentgelts berechtigen die vhs-Leitung nach schriftlicher
Mahnung und Androhung zum Ausschluss des Teilnehmers aus der
Volkshochschule.
7. Unterrichtszeiten
(1) Das Schuljahr der vhs ist in 2 Semester aufgeteilt. Das Semester 1
Frühjahr/Sommer beginnt nach den Faschingsferien. Das Semester
2 Herbst/Winter beginnt nach den Sommerferien. Die Ferien- und
Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher
Weise auch für die Volkshochschule. In Ausnahmefällen kann
davon abgewichen werden.
b) Die den Veranstaltungen und Kursen im Programm zugeordneten
Teilnehmerentgelte setzen sich zusammen aus
- den Kernentgelten
- den Verwaltungsentgelten
c) Die Berechnung erfolgt im Allgemeinen auf der Grundlage von 10
Teilnehmern. Die Teilnehmerentgelte verstehen sich zzgl. Materialkosten,
Lehrmitteln und Eintrittsgeldern.
d) Die Kernentgelte betragen pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde
(45 Minuten) bei Kursen nach Fachbereichen folgende Summen:
Fachbereich Politik, Gesellschaft u. Umwelt 4,63 €
Fachbereich Kultur und Gestalten 3,81 €
Fachbereich Gesundheit 3,76 € bis 4,41 €
Fachbereich Sprachen, Schülerkolleg 3,48 € bis 8,14 €
Fachbereich EDV & Beruf 4,41 € bis 13,23 €
e) Die Verwaltungsentgelte betragen pro Teilnehmer zwischen 5,00 €
und 10,00 €. Diese sind abhängig von der Dauer des Kurses.
f) Die Teilnehmerentgelte von Einzelveranstaltungen und Exkursionen
können davon abweichen und berechnen sich auf Grundlage
der tatsächlich entstehenden Kosten für die vhs Balingen.
g) Individualunterricht und Firmenschulungen werden individuell
vereinbart. Hierfür findet die allgemeine Entgeltordnung keine
Anwendung. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei der vhs-Leitung.
h) Teilnehmerentgelte für den Integrationsbereich werden durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geregelt und
festgesetzt.
i) Soweit Leistungen, die den in dieser Entgeltordnung festgelegten
Teilnehmerentgelten und sonstigen Einnahmen zugrunde liegen,
umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten die Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils
festgelegten Höhe hinzu, soweit keine anderen Regelungen
getroffen sind.
3. Ermäßigung der Teilnehmerentgelte
a) Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten eine Ermäßigung
von 10 v. H. Die Ermäßigung findet keine Anwendung auf
spezielle Kinder-, Jugend- und Schülerangebote.
b) Kinder der gleichen Familie, die gleichzeitig Kurse besuchen,
erhalten eine Geschwisterermäßigung. Die Geschwisterermäßigung
beträgt für das zweite und jedes weitere Kind 40 v. H. Die
Geschwisterermäßigung für Teilnehmer der Jugendkunstschule
findet nur Anwendung auf fortlaufende Kurse. Diese Geschwisterermäßigung
findet keine Anwendung für Teilnehmer des Feriencampus.
In diesem werden für das Geschwisterkind -2 € pro Tag
erlassen.
c) Arbeitslose erhalten bei Vorlage einer aktuellen Bestätigung der
Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter 30 v. H. bei berufsbezogenen
Kursen bzw. 20 v. H. bei allen anderen Kursen.
d) Die maximale Ermäßigung in b) und c) beträgt 100 € je Teilnehmer
und Kalenderjahr. Berücksichtigt werden Kinder bis 18 Jahre.
e) In besonders gelagerten Härtefällen kann eine Ermäßigung der
Kosten bis zu 20 v. H. gewährt werden.
4. Anmeldung, Zahlungsweise, Probebesuch
a) Die Durchführung eines Kurses ist grundsätzlich gesichert, wenn
mindestens 10 Anmeldungen vorliegen, sofern keine andere
Regelung in der Kursausschreibung festgelegt wurde. Bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl können im Einzelfall die
Entgelte nach Rücksprache auf die Teilnehmer verteilt, auf das
Verwaltungsentgelt verzichtet oder die Unterrichtseinheiten
angepasst werden. Die Maßnahmen können kombiniert oder einzeln
angewandt werden. Ein Deckungsbeitrag von mind. 50 € pro
Kurs sollte erreicht werden.
b) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur
Zahlung der Kursentgelte. Bei Fernbleiben oder Abbruch eines
Kurses muss grundsätzlich das gesamte Kursentgelt gezahlt
werden, sofern keine fristgerechte und formgerechte Abmeldung
erfolgte. Eine anteilmäßige Berechnung der Kursentgelte ist in
Ausnahmefällen möglich. Die vhs-Leitung entscheidet über diese.
c) Die Teilnehmerentgelte werden grundsätzlich mit der Anmeldung
fällig. Sie werden von der Stadt Balingen durch das SEPA-Lastschriftverfahren
nach Kursbeginn eingezogen. In gesonderten
Fällen erfolgt der Entgelteinzug über eine Rechnung.
d) Ein Probebesuch kann zwischen dem Teilnehmer und der vhs für
den ersten Unterrichtstag des Kurses vereinbart werden, sofern die
Kursausschreibung nichts Anderes bestimmt. Bei Wochenend- und
Kurzzeitveranstaltungen ist kein Probebesuch möglich.
5. Abmeldungen
a) Die Abmeldung von einem Kurs oder Vortrag muss grundsätzlich 3
Kalendertage vor dem ersten Unterrichtstag bei der vhs schriftlich
vorliegen oder persönlich erfolgen. Spätere Abmeldungen können
grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zahlungspflicht
bleibt bestehen, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor
oder ein Ersatzteilnehmer wird gestellt.
b) Bei Langzeitkursen (mehr als 5 Kurstermine) besteht eine kostenlose
Rücktrittsmöglichkeit bis zum Beginn des 2. Kurstermins
durch schriftliche oder persönliche Abmeldung bei der vhs.
c) Bei Abmeldungen für die Kurse im Feriencampus oder in der
Jugendkunstschule fällt grundsätzlich ein Entgelt in Höhe von 10
€ an. Weitere Entgelte werden in Staffelform erhoben. Erfolgt die
Abmeldung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fallen weitere
10 € pro Kind an Entgelten an. Erfolgt die Abmeldung 5 Tage vor
Beginn der Veranstaltung fallen weitere 20 € pro Kind an Entgelten
an. Erfolgt die Abmeldung während der Veranstaltung fallen 50 v.
H. der Teilnehmerentgelte an.
d) Die Abmeldungen von einem fortlaufenden Kurs der Kunstschule
bzw. Jugendkunstschule kann nur zum 28.02.oder 31.07. erfolgen.
Die Abmeldung muss schriftlich 4 Wochen zuvor erfolgen.
6. Rückzahlung von Teilnehmerentgelten
Die Rückzahlung der Teilnehmerentgelte erfolgt nur, wenn ein Kurs
nicht durchgeführt werden kann. Teilnehmer, die Lehrgänge aus
persönlichen Gründen abbrechen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Für einzelne, nicht besuchte Kursabende wird das anteilige
Teilnehmerentgelt nicht zurückerstattet.
Inkrafttreten
Diese Schul- & Entgeltordnungen treten am 01.09.2023 in Kraft.
Hinweis: Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form. Soweit dies nur in einer Form verwendet wird,
geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung.
(2) Eine Unterrichteinheit beträgt 45 Minuten. Der Umfang und die
Anzahl der Termine des jeweiligen Kursangebotes sind dem Programmheft
zu entnehmen.
8. Lehrkräfte
(1) Die Lehrkräfte üben ihre Tätigkeit an der vhs im Allgemeinen
nebenberuflich aus. Sie erhalten für die Dauer des festgelegten
Arbeitsabschnittes oder eines Semesters bzw. für die entsprechenden
Veranstaltungen einen Lehrauftrag.
(2) Die Freiheit der Lehre wird gewährleistet. Das Lehrprogramm ist
mit der Leitung der vhs abzustimmen.
(3) Die Lehrkräfte erhalten Honorare nach den Bestimmungen der
jeweils gültigen Honorarordnung der vhs.
9. Bereitstellung von Räumen
(1) Die in der Trägerschaft der Stadt Balingen befindlichen und von
der vhs genutzten Räumlichkeiten in der Wilhelmstraße 36 und in
Grauenstein 20 werden hauptsächlich von der vhs genutzt.
(2) Die in der Trägerschaft der Stadt Balingen befindlichen Schulräume,
Sporthallen und sonstigen für die vhs-Arbeit geeigneten
Räume sowie deren Lehr- und Arbeitsmittel sollen durch die vhs
mit zu nutzen sein, sofern der reguläre Schulbetrieb dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
(3) Fehlende Räumlichkeiten können für die vhs angemietet werden.
10. Hausrecht
Die vhs-Leitung und die Beschäftigten der vhs üben als Beauftragte
der Stadt Balingen das Hausrecht aus. Sie sind insoweit gegenüber den
Kursteilnehmern weisungsberechtigt; ihren Anforderungen ist Folge
zu leisten. Sie haben das Recht, Personen, die ihren Anordnungen
nicht nachkommen oder gegen die Schulordnung verstoßen, sofort aus
den Räumlichkeiten der vhs und von den Außenanlagen zu verweisen.
Zu Zeiten, in denen keine Beschäftigten der Stadt Balingen anwesend
sind, üben die Dozenten das Hausrecht als Beauftragte der Stadt
Balingen aus.
11. Lernmittel
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel, die von der vhs
beschafft werden, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. In
allen anderen Fällen sind die Teilnehmer für die Beschaffung der
Lernmittel selbst zuständig; es empfiehlt sich, vorher den Rat der
Dozenten einzuholen.
12. Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht kann schriftlich oder
mündlich erfolgen. Grundsätzlich müssen Anmeldungen zu den
Kursen und Vorträgen vor Kursbeginn erfolgen. In Ausnahmefällen
können auch zu einem späteren Zeitpunkt Anmeldungen zu einem
Kurs vorgenommen werden, sofern pädagogische und organisatorische
Gründe dem nicht entgegenstehen.
(2) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur
Zahlung der Kursentgelte. Bei Fernbleiben oder Abbruch eines
Kurses muss grundsätzlich das gesamte Kursentgelt gezahlt
werden, sofern keine fristgerechte und formgerechte Abmeldung
erfolgte. Eine anteilmäßige Berechnung der Kursentgelte ist in
Ausnahmefällen möglich. Die vhs-Leitung entscheidet über diese.
(3) Die Teilnehmerentgelte werden grundsätzlich mit der Anmeldung
fällig. Sie werden von der Stadt Balingen durch das SEPA-Lastschriftverfahren
nach Kursbeginn eingezogen. In gesonderten
Fällen erfolgt der Entgelteinzug über eine Rechnung.
13. Abmeldung
(1) Die Abmeldung von einem Kurs oder Vortrag muss grundsätzlich 3
Kalendertage vor dem ersten Unterrichtstag bei der vhs schriftlich
vorliegen oder persönlich erfolgen. Spätere Abmeldungen können
grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zahlungspflicht
bleibt bestehen, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor
oder ein Ersatzteilnehmer wird gestellt.
(2) Bei Langzeitkursen (mehr als 5 Kurstermine) besteht eine kostenlose
Rücktrittsmöglichkeit bis zum Beginn des 2. Kurstermins
durch schriftliche oder persönliche Abmeldung bei der vhs.
(3) Die Abmeldungen von einem fortlaufenden Kurs der Kunstschule
bzw. Jugendkunstschule kann nur zum 28.02.oder 31.07. erfolgen.
Die Abmeldung muss schriftlich 4 Wochen zuvor erfolgen.
14. Bezahlung
Die Bezahlung des Unterrichtentgelts ist in der Entgeltordnung für die
städtische Volkshochschule Balingen festgelegt.
15. Haftung
(1) Die Stadt Balingen sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
haften für Personenschäden, welche den Teilnehmern
aller Veranstaltungen der vhs entstehen, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Stadt
Balingen, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur
bei einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung.
(2) Für Personen- und Sachschäden, die den Teilnehmern durch Dritte
zugeführt werden, haftet die Stadt Balingen nicht.
(3) Die Teilnehmer der vhs haften der Stadt Balingen für Schäden,
die sie verschulden, nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen.
16. Verschiedenes
Aus schulischen Gründen ausgefallener Unterricht wird nach Möglichkeit
nachgeholt. Besteht seitens der Volkshochschule keine Möglichkeit,
ausgefallene Unterrichtseinheiten nachzuholen, so haben die
Teilnehmer Anspruch auf Erstattung von Unterrichtsentgelt.
ENTGELTORDNUNG DER STÄDTISCHEN
VOLKSHOCHSCHULE (VHS) BALINGEN
1. Allgemeines
a) Die Volkshochschule der Stadt Balingen dient überwiegend der
Erwachsenenbildung. Sie soll das Recht auf Bildung und Chancengleichheit
verwirklichen.
b) Zur Deckung des Aufwandes für die Unterhaltung der Volkshochschule
wird ein Teilnehmerentgelt erhoben.
c) Die jeweils gültigen Teilnehmerentgelte sind der Ausschreibung
des Kurses auf der Homepage oder dem gültigen Programmheft zu
entnehmen.
d) Kostenfreie Veranstaltungen sind zu Werbezwecken möglich.
2. Höhe der Teilnehmerentgelte
a) Die jeweils gültigen Teilnehmerentgelte werden von der vhs
Balingen in der Entgeltordnung festgelegt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Volkshochschule Balingen, Wilhelmstraße 36, 72336 Balingen, E-Mail: verwaltung@vhs-balingen.de ;Telefax (07433) 908070 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung.

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(Alternativ: über das Anmeldebüro der städt. VHS Balingen)

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