Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit


Die WissensWerkstatt Zollernalb ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wissenswerkstatt-zollernalb.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
  • Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
  • Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar
  • Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO


Die WissensWerkstatt Zollernalb ist bemüht, die genannten Unvereinbarkeiten schnellstmöglich zu beheben.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 13.12.2021 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Bewertung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gerichtet an die Volkshochschule Balingen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.12.2021 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.wissenswerkstatt-zollernalb.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

E-Mail: info@wissenswerkstatt-zollernalb.de

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

 

5. Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die WissensWerkstatt Zollernalb wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls die WissensWerkstatt Zollernalb nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

WissensWerkstatt Zollernalb

Grauenstein 20
72336 Balingen
Telefon: 07433 908059
E-Mail: info@wissenswerkstatt-zollernalb.de
Internet: www.wissenswerkstatt-zollernalb.de

Öffnungszeiten der WissensWerkstatt

Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mo. + Do.: 14.00 – 17.00 Uhr

(über das Anmeldebüro der VHS Balingen)

Während der Balinger Schulferien ist die
Geschäftsstelle nur vormittags geöffnet.